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   SG Oldenburg, 11.01.2005 - S 7 U 92/05   

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https://dejure.org/2005,99326
SG Oldenburg, 11.01.2005 - S 7 U 92/05 (https://dejure.org/2005,99326)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 11.01.2005 - S 7 U 92/05 (https://dejure.org/2005,99326)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - S 7 U 92/05 (https://dejure.org/2005,99326)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6 U 146/02

    Zahlung von Verletztenrente wegen der Berufskrankheit Nr. 1317 der Anlage zur

    Auszug aus SG Oldenburg, 11.01.2005 - S 7 U 92/05
    Wegen des Sachverhalts im einzelnen wird auf den Gerichtsbescheid des SG Oldenburg vom 08.02.2002 S 7 U 3/01 und das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17.07.2003 L 6 U 146/02 verwiesen.
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 215/18

    Unterlassungsansprüche wegen einer Wort- und Bildberichterstattung

    Grundsätzlich geht es beim Schutz gegen die Veröffentlichung von Sachfotos aus Innenräumen darum, dass eine Preisgabe, wie der Betroffene lebt und mit welchen Dingen er sich umgibt, der Privatsphäre zuzurechnen ist (so Wanckel , in: Götting u.a., Hdb. PersönlichkeitsR, 2. Aufl. 2018, § 19 Rn. 18, der bei im Bau befindlichen Objekten deswegen darauf abstellt, welche Einrichtungs- und Ausstattungsmerkmale im abgelichteten Baustadium schon erkennbar sind, vgl. zu Umbauarbeiten einen Eingriff nur bejahend, soweit schon individuelle Merkmale des Gebäudes erkennbar gemacht werden, auch KG v. 06.02.2012 - 10 U 50/11, BeckRS 2012, 11356; gegen Eingriff bei Bildern nur aus einem Rohbau des Ferienhauses eines Prominenten OLG Hamburg v. 14.02.2006 - 7 U 92/05, n.v. bei fehlenden weiteren Informationen etwa zur konkreten Lage).
  • OLG Hamburg, 21.06.2011 - 7 U 28/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung der Abbildung eines

    Zwar ist anerkannt und vom erkennenden Senat auch mehrfach entschieden worden (vgl. Urteile vom 28.9.2004 (7 U 60/4), vom 14.2.2006 (7 U 92/05) und vom 31.1.2006 (7 U 108/06)), dass die Veröffentlichung des Abbildes eines Hauses insbesondere mit identifizierenden Angaben über dessen Bewohner und Lage einen Eingriff in die Privatsphäre der Bewohner darstellen kann.
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